Mittwoch, 22. Juli 2009
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig Holstein bieten Ihrem Unternehmen und den Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten an, staatliche Förderungen für Fortbildungen in Anspruch zu nehmen. Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen die Kostenübernahme von bis zu 50 % (maximal 500,- EUR) mit einem Bildungsscheck an, wenn Sie in den vergangenen Jahren an keiner arbeitgeberfinanzierten, beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und Ihr Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte hat. Um einen Bildungsscheck zu erhalten, müssen Sie Kontakt mit Ihrer lokalen Beratungsstelle aufnehmen. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier.
Das Förderprogramm von Niedersachsen heißt „IWiN“ und bietet Ihnen bis zu 3.000,- EUR Förderung, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind. Hierzu werden Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Weitere Informationen zu dem Programm und den Förderbedingungen erhalten Sie hier.
In Schleswig Holstein sparen Sie mit dem „Zukunftsprogramm Arbeit“. Mit diesem wird die fortlaufende Qualifizierung von Arbeitnehmern gefördert. Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten pro Weiterbildungsveranstaltung und Teilnehmer Fördergelder von max. 4.000,- EUR. Die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung werden mit 10,- EUR pro Stunde gefördert. Die Maßnahme muss mindestens 16 Stunden, bzw. maximal 400 Stunden umfassen, so dass die Förderung zwischen 160,- EUR bis 4.000,- EUR beträgt, sofern das Unternehmen den Mitarbeiter von der Arbeit freistellt. Details zum Ablauf und den Förderbedingungen erhalten Sie hier.
Alle Förderprogramme müssen vor Beginn der Weiterbildung beantragt und genehmigt werden. Zukünftig bietet sich Ihnen bei der vocus gmbh auch die Möglichkeit, zertifizierte Schulungen für Arbeitssuchende, Kurzarbeiter und WeGebAU (Konjunkturpaket II) in Anspruch nehmen zu können. Lassen Sie sich bereits jetzt bei uns unverbindlich beraten und vormerken.